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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ARTIKEL 1 – GEGENSTAND

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen, unter denen Formation Bijoux Permanents, betrieben von EVERGLOW, Schulungen, individuelle Betreuungsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen anbietet.

Jede Informationsanfrage, Bewerbung oder Anmeldung setzt die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.

ARTIKEL 2 – BEWERBUNGS- UND ANMELDEVERFAHREN

Die von Formation Bijoux Permanents angebotenen Schulungen basieren auf einer individuellen Betreuung.

Personen, die an einer Schulung teilnehmen möchten, müssen zunächst eine Anfrage über das Kontaktformular auf der Website oder über einen anderen angebotenen Kommunikationsweg stellen.

Im Anschluss an diese Anfrage wird ein erstes unverbindliches Kennenlerngespräch vereinbart, um das Vorhaben, die Ziele, die bisherigen Erfahrungen und die Erwartungen der interessierten Person zu besprechen.

Wenn das Vorhaben mit den pädagogischen Zielen der Schulung übereinstimmt, wird ein zweiter Termin per Videokonferenz angeboten. Dabei werden das Schulungsangebot, die Betreuungsleistungen, die gegebenenfalls angebotenen Startersets sowie die finanziellen Bedingungen ausführlich vorgestellt.

Jede Bewerbung wird individuell geprüft.

Um die Qualität der angebotenen Betreuung sicherzustellen, eine kohärente Entwicklung der eigenen Geschäftstätigkeit zu gewährleisten und eine persönliche Begleitung der Teilnehmerinnen zu ermöglichen, behält sich der Schulungsanbieter das Recht vor, bestimmte Bewerbungen anhand pädagogischer, geografischer, strategischer oder organisatorischer Kriterien zu begrenzen oder abzulehnen.

Die Anmeldung wird erst nach Genehmigung der Bewerbung, Unterzeichnung des Schulungsvertrags und Eingang der vereinbarten Zahlung verbindlich.

ARTIKEL 3 – PREISE

Die Preise der Schulungen werden nicht öffentlich auf der Website angezeigt.

Sie werden während des Beratungsgesprächs oder im Rahmen eines individuell erstellten Angebots mitgeteilt.

Es gelten die Preise, die im Schulungsvertrag oder im von der teilnehmenden Person angenommenen Angebot angegeben sind.

Der Schulungsanbieter behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist jedoch der bei der Anmeldung vereinbarte Preis.

ARTIKEL 4 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlungsbedingungen werden im zwischen den Parteien unterzeichneten Schulungsvertrag festgelegt.

Die Zahlung kann entsprechend den vereinbarten Bedingungen in einer oder mehreren Raten erfolgen.

Bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung kann der Zugang zu den Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge ausgesetzt werden.

ARTIKEL 5 – ZUGANG ZU DEN SCHULUNGEN

Der Zugang zur Online-Lernplattform ist ausschließlich persönlich, individuell und nicht übertragbar.

Die teilnehmende Person verpflichtet sich, ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Jede missbräuchliche Nutzung, Weitergabe von Zugangsdaten oder unbefugte Verbreitung von Schulungsinhalten kann zur sofortigen Sperrung des Zugangs ohne Rückerstattung führen.

ARTIKEL 6 – LEISTUNGSUMFANG

Je nach gewähltem Angebot können die Leistungen insbesondere Folgendes umfassen:

  • Eine Online-Schulung über eine E-Learning-Plattform;

  • Eine Präsenzschulung;

  • Eine individuelle Betreuung;

  • Die Bereitstellung eines professionellen Startersets;

  • Schulungsunterlagen;

  • Ergänzende Lernmaterialien und Ressourcen;

  • Zugang zu einer Auswahl geprüfter Lieferanten.

Der Schulungsanbieter behält sich das Recht vor, die Schulungsinhalte weiterzuentwickeln, zu ergänzen oder zu aktualisieren, um deren Qualität zu verbessern.

ARTIKEL 7 – GEISTIGES EIGENTUM

Sämtliche im Rahmen der Schulungen bereitgestellten Inhalte bleiben ausschließliches Eigentum von EVERGLOW.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Videos;

  • Schulungsunterlagen;

  • Dokumente;

  • Methoden;

  • Arbeitsabläufe und Verfahren;

  • Bildmaterial;

  • Kommunikationsvorlagen;

  • Digitale Ressourcen;

  • Lieferantenlisten.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, Weitergabe, Übermittlung, der Weiterverkauf oder die sonstige Nutzung dieser Inhalte, auch auszugsweise, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung strengstens untersagt.

ARTIKEL 8 – VERTRAULICHKEIT

Die teilnehmende Person verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Schulung erhaltenen Informationen, Ressourcen, Methoden, Verfahren und Dokumente streng vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung gilt sowohl während der Schulung als auch nach deren Abschluss.

ARTIKEL 9 – STORNIERUNG UND RÜCKERSTATTUNG

Die Bedingungen für Stornierungen, Terminverschiebungen und Rückerstattungen sind im zwischen den Parteien unterzeichneten Schulungsvertrag festgelegt.

ARTIKEL 10 – HAFTUNG

Der Schulungsanbieter verpflichtet sich, die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die für die professionelle Anfertigung und das Anbringen von permanentem Schmuck erforderlich sind.

Der Schulungsanbieter schuldet dabei eine sorgfältige Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten Erfolg.

Der Erfolg des beruflichen Vorhabens der teilnehmenden Person hängt insbesondere von ihrem persönlichen Engagement, ihren Investitionen, den Bedingungen des lokalen Marktes, ihrer Geschäftsstrategie sowie zahlreichen weiteren Faktoren ab, auf die der Schulungsanbieter keinen Einfluss hat.

Ein bestimmter geschäftlicher, finanzieller oder beruflicher Erfolg kann nicht garantiert werden.

ARTIKEL 11 – PERSONENBEZOGENE DATEN

Personenbezogene Daten, die im Rahmen von Kontaktanfragen, Bewerbungen und Anmeldungen erhoben werden, werden gemäß der Datenschutzerklärung der Website verarbeitet.

Die teilnehmende Person hat gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen.

ARTIKEL 12 – ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht.

Im Falle einer Streitigkeit verpflichten sich die Parteien, zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Kommt keine einvernehmliche Einigung zustande, sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich der eingetragene Sitz des Unternehmens befindet.

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